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Blaue Karte EU 2026: Neue Gehaltsgrenzen und wer sie erhält

Die Gehaltsgrenzen für die Blaue Karte EU ändern sich jedes Jahr. Für internationale Fachkräfte und Arbeitgebende ist deshalb entscheidend, mit den jeweils aktuellen Werten zu rechnen.

Für 2026 liegt die reguläre Mindestgehaltsgrenze bei 50.700 Euro brutto pro Jahr. Für Mangelberufe, bestimmte BerufseinsteigerInnen und bestimmte IT-SpezialistInnen gilt die niedrigere Schwelle von 45.934,20 Euro brutto jährlich. 

Wer noch mit den Gehaltsgrenzen aus 2024 oder 2025 rechnet, kann deshalb zu einem falschen Ergebnis kommen.

Written By:

Hanna Holmberg

Legal Expert

Expertly reviewed by:

Daniel Dirmeier

Rechtsanwalt

Wer muss 50.700 Euro verdienen?

Die reguläre Grenze von 50.700 Euro gilt 2026 grundsätzlich für Beschäftigungen, die nicht unter eine der besonderen niedrigeren Gehaltsschwellen fallen.

Neben dem Gehalt müssen weitere Voraussetzungen erfüllt sein. Erforderlich ist insbesondere ein konkretes Arbeitsplatzangebot in Deutschland. Die vorgesehene Beschäftigung muss grundsätzlich mindestens sechs Monate dauern und die Tätigkeit muss den Anforderungen des § 18g AufenthG entsprechen.

Wer kann die niedrigere Grenze von 45.934,20 Euro nutzen?

Besonders relevant ist die niedrigere Schwelle.

Sie gilt zunächst für Beschäftigungen in den für die Blue Card anerkannten Mangelberufen. Dazu gehören unter anderem akademische MINT-Berufe, ÄrztInnen, ApothekerInnen, bestimmte akademische Pflege- und Geburtshilfeberufe sowie Lehr- und Erziehungsberufe. Auch bestimmte Führungskräfte in Produktion, Bau, Logistik und IT fallen unter die erweiterte Liste. 

Bei diesen Fällen ist grundsätzlich die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erforderlich.

BLAUE KARTE EU: GEHALTSGRENZEN 2026

BerufseinsteigerInnen profitieren ebenfalls

Die niedrigere Schwelle ist nicht auf Mangelberufe beschränkt.

Wenn der letzte Hochschul- oder vergleichbare Abschluss bei Beantragung der Blue Card nicht länger als drei Jahre zurückliegt, kann die niedrigere Gehaltsgrenze von 45.934,20 Euro auch bei anderen qualifizierten Berufen gelten.

Damit kann beispielsweise eine Person, die erst vor Kurzem ihr Studium abgeschlossen hat, eine Blue Card erhalten, obwohl das Einstiegsgehalt unterhalb der regulären Grenze von 50.700 Euro liegt. Auch hier ist grundsätzlich die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erforderlich. 


Blue Card ohne Hochschulabschluss?

Ja, in bestimmten IT-Berufen.

IT-SpezialistInnen und IT-Führungskräfte können unter bestimmten Voraussetzungen eine Blaue Karte EU erhalten, obwohl sie keinen klassischen Hochschulabschluss besitzen.

Dafür müssen unter anderem mindestens drei Jahre einschlägige Berufserfahrung innerhalb der vergangenen sieben Jahre nachgewiesen werden. Die Berufserfahrung muss auf einem mit Hochschulbildung vergleichbaren Niveau liegen und für die konkrete Tätigkeit relevant sein. Auch hier gilt 2026 die niedrigere Gehaltsgrenze von 45.934,20 Euro. 

Das ist eine erhebliche Abweichung von der früheren Vorstellung, die Blue Card sei ausschließlich für Personen mit Universitätsabschluss zugänglich.

Was passiert, wenn mein Gehalt knapp unter der Grenze liegt?

Dann sollte geprüft werden, ob ein anderer Aufenthaltstitel möglich ist.

Ein akademischer Abschluss kann beispielsweise eine Aufenthaltserlaubnis nach § 18b AufenthG ermöglichen. § 18b sieht keine vergleichbare allgemeine Blue-Card-Gehaltsgrenze vor. 

Ein Gehalt unterhalb der Blue-Card-Schwelle bedeutet deshalb nicht automatisch, dass eine qualifizierte Beschäftigung in Deutschland aufenthaltsrechtlich ausgeschlossen ist.

Gerade deshalb lohnt sich eine Prüfung vor der Vertragsunterzeichnung oder Gehaltsverhandlung.

Warum ändern sich die Grenzen jedes Jahr?

Die Gehaltsschwellen sind gesetzlich an die Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung gekoppelt.

Für die reguläre Blue Card beträgt die Schwelle 50 Prozent der maßgeblichen jährlichen Beitragsbemessungsgrenze. Für Mangelberufe und die weiteren begünstigten Gruppen beträgt sie 45,3 Prozent. Die konkreten Mindestgehälter werden für jedes Kalenderjahr neu bekannt gegeben. 

Deshalb sollte insbesondere bei einem Antrag zum Jahreswechsel immer geprüft werden, welche Gehaltsgrenze für das konkrete Kalenderjahr gilt.

Fazit

2026 braucht nicht jede Person ein Jahresgehalt von 50.700 Euro, um eine Blaue Karte EU erhalten zu können.

Für Mangelberufe, bestimmte BerufseinsteigerInnen und qualifizierte IT-SpezialistInnen gilt bereits eine Schwelle von 45.934,20 Euro.

Entscheidend sind jedoch nicht nur die Zahlen. Qualifikation, Tätigkeit, Abschlussdatum, Berufserfahrung und gegebenenfalls die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit müssen gemeinsam geprüft werden.

Über Daniel Dirmeier

Daniel Dirmeier

Daniel Dirmeier, LL.M., hat VISALABS gegründet, um das deutsche Aufenthaltsrecht einfacher, schneller und transparenter zu machen. Zuvor war er mehrere Jahre in internationalen Wirtschaftskanzleien tätig und hat Unternehmen bei der Beschäftigung internationaler Fachkräfte beraten.
Seitdem hat er mehr als 1.000 Verfahren begleitet – von der Blauen Karte EU bis zur Einbürgerung. Als Fachanwalt für Arbeitsrecht kennt er die Anforderungen von Arbeitgebern ebenso wie die Situation von Arbeitnehmern.

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Ob Einbürgerung, Niederlassungserlaubnis oder ein laufendes Verfahren: In einer kostenlosen Erstberatung prüft ein Rechtsanwalt Ihre Situation persönlich und zeigt Ihnen die nächsten Schritte.

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