Fachkräfteeinwanderungsgesetz: Arbeitsmigration in 5 Jahren verdoppelt
Written By:
Hanna Holmberg
Legal Expert
Expertly reviewed by:
Daniel Dirmeier
Rechtsanwalt
Als das Fachkräfteeinwanderungsgesetz am 1. März 2020 in Kraft trat, sollte es den deutschen Arbeitsmarkt für qualifizierte Beschäftigte aus Drittstaaten stärker öffnen.
Inzwischen lässt sich die Entwicklung erstmals über mehrere Jahre betrachten. Die Zahlen der Bundesagentur für Arbeit zeigen einen deutlichen Wandel.
Im Juni 2025 waren rund 420.000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte mit einer Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis aufgrund ihrer Erwerbstätigkeit in Deutschland beschäftigt. 2020 waren es etwas mehr als 200.000. Damit hat sich die Erwerbsmigration in dieser Gruppe mehr als verdoppelt.
- Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz trat am 1. März 2020 in Kraft
- 2020 hatten etwas mehr als 200.000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte einen Aufenthaltstitel aufgrund ihrer Erwerbstätigkeit
- Im Juni 2025 waren es bereits 420.000
- Rund 164.000 Beschäftigte aus Drittstaaten besaßen Mitte 2025 eine Blaue Karte EU
- Gegenüber 2020 ist die Zahl der beschäftigten Blue-Card-InhaberInnen um 114 Prozent gestiegen
- 2025 führte die Bundesagentur für Arbeit allein 23.600 Beratungen zur Berufsanerkennung durch
Deutschland hat seine Erwerbsmigration grundlegend umgebaut
Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz von 2020 war dabei nur der Anfang.
Mit der Weiterentwicklung des Gesetzes wurden zwischen November 2023 und Juni 2024 weitere Regelungen schrittweise eingeführt. Die Blue Card wurde erweitert, neue Zugangswege für berufserfahrene ArbeitnehmerInnen geschaffen, die Anerkennungspartnerschaft eingeführt und mit der Chancenkarte ein neuer Aufenthaltstitel zur Arbeitsplatzsuche geschaffen.
Die Grundidee hat sich dadurch verändert: Nicht mehr jeder Einwanderungsweg setzt voraus, dass die vollständige deutsche Anerkennung einer ausländischen Qualifikation bereits vor der Einreise abgeschlossen ist.
Fachkräfte mit Berufsausbildung werden wichtiger
Die Debatte über Fachkräfteeinwanderung konzentriert sich häufig stark auf AkademikerInnen und die Blaue Karte EU.
Die aktuellen Zahlen zeigen aber, dass auch qualifizierte Beschäftigte mit Berufsausbildung eine große Rolle spielen.
2025 wurden 35.260 Aufenthaltserlaubnisse nach § 18a AufenthG an Fachkräfte mit Berufsausbildung erteilt. Hinzu kamen 29.251 Aufenthaltserlaubnisse nach § 18b für Fachkräfte mit akademischer Ausbildung und 54.951 Blaue Karten EU.
Deutschland versucht damit zunehmend, nicht nur internationale AkademikerInnen, sondern auch beruflich qualifizierte Fachkräfte für seinen Arbeitsmarkt zu gewinnen.
Die Blue Card gehört zu den größten Erfolgsgeschichten der Reform
Besonders stark hat sich die Blaue Karte EU entwickelt.
Mitte 2025 waren rund 164.000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte aus Drittstaaten mit einer Blue Card in Deutschland tätig. Gegenüber 2020 entspricht das einem Anstieg von 114 Prozent.
Die Reform von 2023 hat den Zugang nochmals ausgeweitet. Die Gehaltsschwellen wurden abgesenkt, die Liste der Mangelberufe erweitert und neue Möglichkeiten für BerufseinsteigerInnen sowie bestimmte IT-SpezialistInnen ohne formalen Hochschulabschluss geschaffen.
Anerkennung kann inzwischen teilweise nach der Einreise stattfinden
Eine weitere wichtige Veränderung betrifft ausländische Berufsqualifikationen.
Seit März 2024 gibt es die Anerkennungspartnerschaft. Sie ermöglicht es unter bestimmten Voraussetzungen, nach Deutschland einzureisen, eine qualifizierte Beschäftigung aufzunehmen und das Anerkennungsverfahren erst anschließend in Deutschland zu betreiben.
Vorausgesetzt werden unter anderem eine geeignete ausländische Qualifikation, ein konkreter Arbeitsplatz, eine Vereinbarung mit dem Arbeitgebenden und grundsätzlich Deutschkenntnisse auf A2-Niveau.
Das kann insbesondere für Unternehmen interessant sein, die eine geeignete Fachkraft gefunden haben, aber nicht viele Monate auf den vollständigen Abschluss eines Anerkennungsverfahrens vor der Einreise warten möchten.
Seit 2024 gibt es zusätzlich die Chancenkarte
Am 1. Juni 2024 kam mit der Chancenkarte nach § 20a AufenthG ein weiterer Baustein hinzu.
Sie ermöglicht bestimmten qualifizierten Drittstaatsangehörigen, auch ohne bereits vorhandenen Arbeitsplatz zur Jobsuche nach Deutschland zu kommen. Je nach Qualifikation erfolgt der Zugang unmittelbar als anerkannte Fachkraft oder über ein Punktesystem.
Während der Jobsuche kann grundsätzlich bis zu 20 Stunden pro Woche gearbeitet werden. Außerdem sind Probebeschäftigungen unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Damit wurde ein System, das früher sehr stark auf ein bereits bestehendes Arbeitsplatzangebot ausgerichtet war, um einen zusätzlichen Suchweg ergänzt.
Die Bundesagentur für Arbeit bearbeitet immer mehr Verfahren
Die steigende Erwerbsmigration ist auch in der Arbeitsmarktzulassung sichtbar.
2025 erteilte die Bundesagentur für Arbeit insgesamt gut 521.000 Arbeitsmarktzulassungen. Das waren 17 Prozent mehr als 2024 und rund 140 Prozent mehr als 2021. Mehr als drei Viertel der Zustimmungen entfielen auf angestrebte Beschäftigungen im Bereich der Fachkräfteeinwanderung.
Bemerkenswert ist auch die Bearbeitungsgeschwindigkeit innerhalb dieses Teils des Verfahrens. Nach Angaben der Bundesagentur werden rund 99 Prozent vollständiger Anträge innerhalb von 14 Tagen entschieden.
Damit wird zugleich deutlich, dass lange Gesamtverfahren nicht immer an der arbeitsmarktlichen Zustimmung der Bundesagentur hängen. Botschaften, Anerkennungsstellen und Ausländerbehörden sind weitere Teile eines oft mehrstufigen Verfahrens.
Nicht jede Reform beseitigt die praktische Bürokratie
Die rechtlichen Möglichkeiten sind in den vergangenen Jahren deutlich vielfältiger geworden. Das bedeutet aber nicht automatisch, dass jedes Verfahren einfach geworden ist.
Ausländische Qualifikationen müssen eingeordnet, Arbeitgeberunterlagen korrekt erstellt und der richtige Aufenthaltstitel ausgewählt werden. Je nach Route können die Auslandsvertretung, die Bundesagentur für Arbeit, Anerkennungsstellen und später die zuständige Ausländerbehörde beteiligt sein.
Gerade die zunehmende Zahl unterschiedlicher Aufenthaltstitel führt dazu, dass eine Person häufig mehrere rechtlich mögliche Wege hat.
Eine akademische Fachkraft kann beispielsweise je nach Gehalt und Tätigkeit zwischen § 18b und der Blauen Karte EU wählen. Für andere Personen können Berufserfahrenenregelung, Anerkennungspartnerschaft oder Chancenkarte relevant sein.
Mehr Möglichkeiten bedeuten deshalb auch mehr Bedarf an einer sinnvollen Strategie.
Fazit: Deutschland hat sich für internationale Fachkräfte deutlich geöffnet
Die Entwicklung seit 2020 ist erheblich.
Die Zahl sozialversicherungspflichtig Beschäftigter mit einem Aufenthaltstitel aufgrund ihrer Erwerbstätigkeit hat sich mehr als verdoppelt. Gleichzeitig wurden die Einwanderungswege diversifiziert: Blue Card, klassische Fachkräftetitel, Berufserfahrenenregelungen, Anerkennungspartnerschaft und Chancenkarte greifen an unterschiedlichen Punkten an.
Ob das Fachkräfteeinwanderungsrecht langfristig erfolgreich ist, wird aber nicht nur daran gemessen werden können, wie viele Menschen einreisen.
Ebenso wichtig ist, wie schnell Verfahren funktionieren, ob ausländische Qualifikationen tatsächlich genutzt werden können und ob internationale Fachkräfte nach einigen Jahren dauerhaft in Deutschland bleiben.
Über Daniel Dirmeier
Daniel Dirmeier, LL.M., hat VISALABS gegründet, um das deutsche Aufenthaltsrecht einfacher, schneller und transparenter zu machen. Zuvor war er mehrere Jahre in internationalen Wirtschaftskanzleien tätig und hat Unternehmen bei der Beschäftigung internationaler Fachkräfte beraten.
Seitdem hat er mehr als 1.000 Verfahren begleitet – von der Blauen Karte EU bis zur Einbürgerung. Als Fachanwalt für Arbeitsrecht kennt er die Anforderungen von Arbeitgebern ebenso wie die Situation von Arbeitnehmern.
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